Gebäudevermessungen
Gemäß § 5 Hamburgisches Vermessungsgesetz ist jeder Eigentümer/in dazu verpflichtet Gebäude, die neu errichtet wurden oder in seinem Grundriss verändert sind, diese zur Fortführung des Liegenschaftskatasters auf seine Kosten einmessen zu lassen.
Das Vermessungsergebnis wird dann in die amtliche Liegenschaftskarte übernommen. Damit verfolgt der Staat das Ziel einheitliche und aktuelle Karten sämtlicher Liegenschaften (Grundstücke und Gebäude) vorzuhalten.
Die Liegenschaftskarte ist u.a. verbindliche Grundlage für die Bauleitplanung (Flächennutzungsplan + Bebauungsplan) und für die Erteilung von Baugenehmigungen.
Der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) überwacht die Gebäudeeinmesspflicht und informiert betroffene Grundeigentümer.
Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur darf ich diese Gebäudeeinmessungen durchführen.
Gerne unterbreite ich Ihnen ein Angebot für diese Leistung.
Dipl.-Ing. Gerd Grabau
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Tempowerkring 1a
21079 Hamburg
Rechtliches
Dipl.-Ing. Gerd Grabau
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Tempowerkring 1a
21079 Hamburg
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