Kompetenz

Auf Grundlage meiner sehr fundierten Berufsausbildung (technisches Studium + 2. Staatsexamen) hat mir die Freie und Hansestadt Hamburg ein öffentliches Amt übertragen. Damit hat mich der Staat befugt, hoheitliche Vermessungen im Liegenschaftskataster (Teilungsvermessungen und Grenzherstellungen) durchzuführen.

Gesetzlich gesehen bin ich als Freiberufler für diese hoheitlichen Vermessungsleistungen einer Behörde gleichgestellt. Die Tätigkeiten der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) sollen unabhängig erbracht werden und zum staatlichen Eigentumssicherungssystem beitragen.

Dazu gelten für den ÖbVI strenge Gesetzesnormen (Vermessungsgesetz, Berufsverordnung, Gebührenordnung, Verwaltungsrichtlinien) und er unterliegt der staatlichen Dienst- und Fachaufsicht. Damit wird die Qualität der Amtsausführung gewährleistet.

Als beliehener Unternehmer hafte ich persönlich für meine Leistungen.

Dipl.-Ing. Gerd Grabau

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Tempowerkring 1a

21079 Hamburg

Mitgliedschaften

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Rechtliches
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