Teilungsvermessungen

Sie wollen einen Teil eines Grundstücks verkaufen, beleihen oder mit einer Grunddienstbarkeit (z.B. Wegerecht, Überbaurecht) belegen? Vielleicht soll auch schon die Grundstücksteilung für eine späteren Erbschaft geregelt werden. Dann sind Sie bei mir an der richtigen Stelle.

Bevor im Grundbuch Umschreibungen oder Belastungen von Grundstücksteilen vorgenommen werden können, müssen erst im Liegenschaftskataster neue Flurstücke gebildet werden. Das heißt, durch „Zerlegung“ entstehen aus einem Flurstück zwei oder mehrere Flurstücke.

Dabei muss vorher geprüft werden, ob die neuen Flurstücke gemäß Hamburger Bauordnung (HBauO) bzw. dem Planungsrecht (Bebauungsplan) überhaupt geteilt werden dürfen.

 

Wenn die neu gebildeten Flurstücke bebaut werden sollen, sind außerdem Abstandsflächen und bebaubare Flächen bei Festlegung der neuen Grenzen zu berücksichtigen.

Hierbei berate ich Sie gerne und erstelle im Vorfeld einen Teilungsentwurf und zeige Ihnen die Kosten auf.

Dipl.-Ing. Gerd Grabau

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Tempowerkring 1a

21079 Hamburg

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Rechtliches
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