Sachverständigengutachten

Durch mein Amt als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur und meine jahrzehntelange praktische Expertise, werde ich von diversen Gerichten zum Sachverständigen bestellt. Daneben erstelle ich Privatgutachten, wenn zwei Parteien sich nicht einig sind z.B. bei Grenzabständen oder Mietflächen.

Bei Gerichtsgutachten erstellt der Sachverständige das Gutachten für eine Gerichtsverhandlung, um in einem Prozess Sachverhalte unabhängig und qualifiziert aufzuklären oder eine Einschätzung zu geben.

Gutachten sind im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens Beweismittel und sollen zur Aufklärung des Sachverhaltes dienen. Gutachter unterstützen somit durch ihr anerkanntes Fachwissen die Rechtsfindung.

Privatgutachten werden von einer Streitpartei beauftragt, als Grundlage zur Klärung von unterschiedlichen Auffassungen zur Einhaltung von Grenzen oder Mietflächenangaben. 

Sie dienen somit der Streitklärung oder sind Grundlage für den Eintritt in einen Gerichtsprozess.

 

Dipl.-Ing. Gerd Grabau

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Tempowerkring 1a

21079 Hamburg

Mitgliedschaften

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21079 Hamburg

Rechtliches
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