Grenzinnehaltungsbescheinigungen

Viele Banken oder Investoren fordern zur Kreditabsicherung bzw. zu Gewährleistungszwecken eine Grenzinnehaltungsbescheinigung vom Bauherrn oder Bauträger. Darüber hinaus dient die Bescheinigung auch zur Vermeidung oder Klärung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Nachbarn.

Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur bin ich befugt mit öffentlichem Glauben zu beurkunden, dass sich die auf einem Grundstück befindlichen Gebäude innerhalb der Flurstücksgrenzen befinden. Dazu werden vor Ort die grenznahen Bauteile in Bezug zur Grundstücksgrenze aufgemessen und die Grenzabstände ermittelt.

Im Ergebnis wird eine Grenzinnehaltungsbescheinigung (auch Grenzattest oder Grenzbescheinigung genannt) erstellt, die gegebenenfalls auch Überbauten dokumentiert. Dazu können Sie auch einen detaillierten Plan erhalten.

Dipl.-Ing. Gerd Grabau

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Tempowerkring 1a

21079 Hamburg

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Rechtliches
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