Grenzherstellungen
Wo verläuft meine Grundstücksgrenze? Diese Frage stellt sich immer, wenn Sie planen ein Gebäude zu bauen oder eine Grenzeinrichtung (Mauer, Zaun, Hecke etc.) erstellen wollen. Wenn Sie darauf eine Antwort haben möchten, dann benötigen Sie eine amtliche Grenzherstellung.
Auf Grundlage der maßlichen Festlegungen in den historischen Katasterunterlagen darf der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur die Grenzpunkte in der Örtlichkeit wieder herstellen und durch amtliche Marken (z.B. Grenzsteine) dauerhaft kenntlich machen.
Das Ergebnis wird Ihnen und den anliegenden Nachbarn in einem Grenzanweisungstermin erörtert und danach im Liegenschaftskataster dokumentiert.
So haben Sie Rechtssicherheit bei der Einhaltung von Grenzabständen und können Streitigkeiten mit Ihren Nachbarn vermeiden.
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen (GebOVerm) und ist abhängig von der Anzahl der herzustellenden Punkte.
Dipl.-Ing. Gerd Grabau
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Tempowerkring 1a
21079 Hamburg
Rechtliches
Dipl.-Ing. Gerd Grabau
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Tempowerkring 1a
21079 Hamburg
Dipl.-Ing. Gerd Grabau
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Tempowerkring 1a
21079 Hamburg