Kosten

Zur Wahrung der Qualität und der Unabhängigkeit bin ich bei der Durchführung von amtlichen Liegenschaftsvermessungen und der Erstellung von gerichtlichen Sachverstandigengutachten an gesetzliche Gebührensätze gebunden.
  1. Die Kosten für Teilungsvermessungen, Grenzherstellungen und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte, Eigentümernachweis) richten sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen (GebOVerm). Die Höhe richtet sich im wesentlichen nach der Anzahl der herzustellenden bzw. neuen Grenzpunkte.

Gerichtsgutachten werden gemäß Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) abgerechnet, hierbei ist der Zeitaufwand Preis entscheidend. 

Für alle sonstigen Leistungen erstelle ich Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Dipl.-Ing. Gerd Grabau

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Tempowerkring 1a

21079 Hamburg

Mitgliedschaften

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Rechtliches
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